01Unfallregulierung – Mit oder ohne Anwalt?
Nach einem Autounfall im Rhein-Erft-Kreis stellt sich oft die Frage: Brauche ich einen Anwalt? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie die Schadensregulierung selbst übernehmen können und wann professionelle Hilfe sinnvoll ist.
02Wann können Sie die Regulierung selbst übernehmen?
Geeignete Fälle für Eigenregulierung:
- Klare Schuldfrage: Der Unfallgegner hat eindeutig Schuld
- Reiner Sachschaden: Keine Verletzten
- Kooperative Versicherung: Die gegnerische Versicherung zahlt problemlos
- Kleinere Schäden: Übersichtlicher Schadensumfang
- Gute Dokumentation: Alle Beweise sind gesichert
Voraussetzungen für erfolgreiche Eigenregulierung:
1. Unfallbericht und Fotos vorhanden 2. Gegner hat seine Schuld anerkannt 3. Versicherungsdaten sind bekannt 4. Sie haben Zeit für die Korrespondenz
03Schritt-für-Schritt: Unfallregulierung selbst durchführen
Schritt 1: Unfall dokumentieren
- Fotos von allen Schäden
- Unfallbericht ausfüllen
- Zeugen notieren
- Polizei bei Bedarf hinzuziehen
Schritt 2: Gutachter beauftragen
Bei Schäden über 750 Euro sollten Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen. Die Gutachterkosten trägt bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung. Grundlagen finden Sie unter Was tun nach Autounfall?
Schritt 3: Schaden bei Versicherung melden
Schreiben Sie an die gegnerische Haftpflichtversicherung:
- Unfallhergang schildern
- Gutachten beifügen
- Alle Ansprüche auflisten
- Frist setzen (14 Tage)
Schritt 4: Ansprüche geltend machen
| Anspruch | Nachweis |
|---|---|
| Reparaturkosten | Gutachten oder Rechnung |
| Mietwagen | Mietwagenrechnung |
| Nutzungsausfall | Gutachten |
| Wertminderung | Gutachten |
| Kostenpauschale | Pauschal 25-30 EUR |
Schritt 5: Zahlung prüfen
Vergleichen Sie die Zahlung mit Ihren Forderungen. Bei Abzügen: schriftlich nachfragen und widersprechen.
04Ihre Ansprüche im Überblick
Bei unverschuldeten Unfällen steht Ihnen zu:
- Reparaturkosten (lt. Gutachten)
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Merkantiler Minderwert (bei jüngeren Fahrzeugen)
- Gutachterkosten (trägt die Versicherung)
- Abschleppkosten
- Kostenpauschale (25-30 EUR für Porto, Telefon etc.)
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
05Wann Sie einen Anwalt brauchen
Anwalt empfohlen bei:
- Personenschaden: Verletzungen erfordern professionelle Hilfe
- Streitige Schuldfrage: Gegner bestreitet seine Schuld
- Teilschuld: Bei geteilter Haftung wird es komplex
- Versicherung zahlt nicht: Erhebliche Abzüge bei der Zahlung
- Totalschaden: Streit um Wiederbeschaffungswert
- Hohe Schadenssummen: Ab ca. 5.000 EUR Schaden
Vorteile eines Verkehrsrechtsanwalts:
- Kennt alle Ansprüche
- Verhandelt mit der Versicherung
- Setzt Fristen korrekt
- Klagt notfalls vor Gericht
- Kosten trägt oft die Versicherung
Bei unverschuldeten Unfällen: Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Sie haben also keinen finanziellen Nachteil.
06Typische Fehler bei der Eigenregulierung
Diese Fehler sollten Sie vermeiden:
1. Zu früh reparieren: Erst Gutachten, dann Werkstatt 2. Vorschnelle Anerkennung: Keine Schuld eingestehen 3. Unvollständige Forderung: Wertminderung vergessen 4. Keine Fristen setzen: Versicherung spielt auf Zeit 5. Vergleich akzeptieren: Zu schnell einverstanden
07Unser Tipp: Gutachter statt Anwalt
Bei reinen Sachschäden mit klarer Schuldfrage kann ein unabhängiges Gutachten ausreichen. Der Gutachter:
- Dokumentiert alle Schäden
- Ermittelt alle Ansprüche
- Erstellt ein rechtssicheres Dokument
- Wird von der Versicherung bezahlt
Autor
PrinzAG
KFZ-Sachverständiger
Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Ja, bei klarer Schuldfrage und reinem Sachschaden können Sie die Regulierung selbst übernehmen. Wichtig ist ein unabhängiges Gutachten als Grundlage für Ihre Forderungen.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.