Recht & Versicherung

Nutzungsausfallentschädigung 2025: Berechnung, Tabelle & Ihre Ansprüche

PrinzAG14. Dezember 20248 Min
Nutzungsausfallentschädigung berechnen Tabelle 2025 - Tagessätze nach Fahrzeugklasse A bis L

01Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Ersatz für die entgangene Nutzung. Statt einem Mietwagen können Sie sich auch eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen – eine pauschale Geldsumme pro Tag.

02Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Sie haben die Wahl – aber nicht beides gleichzeitig:

Nutzungsausfallentschädigung wählen, wenn:

  • Sie ein Zweitfahrzeug haben
  • Sie während der Reparatur wenig fahren
  • Sie das Geld lieber in der Tasche haben

Mietwagen nach Unfall wählen, wenn:

  • Sie täglich auf ein Auto angewiesen sind
  • Sie keine Alternative haben
  • Ihr Fahrzeug länger in der Werkstatt steht

03Die Nutzungsausfalltabelle 2025

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle. Diese ordnet über 38.000 Fahrzeugmodelle in Gruppen von A bis L ein.

Tagessätze nach Fahrzeuggruppe:

GruppeTagessatz 2025Beispiel-Fahrzeuge
A23 EURKleinwagen (Fiat 500, VW Up)
B27 EURPolo, Corsa, Fiesta
C32 EURGolf, Focus, Astra
D35 EURPassat, Mondeo, Insignia
E38 EURAudi A4, BMW 3er, C-Klasse
F43 EURAudi A6, BMW 5er, E-Klasse
G50 EURAudi A8, BMW 7er, S-Klasse
H59 EURPorsche 911, AMG-Modelle
J65 EURBentley, Maserati
K79 EURFerrari, Lamborghini
L175 EURRolls-Royce, Maybach

Herabstufung bei älteren Fahrzeugen:

Die Tabelle gilt für Neuwagen. Bei älteren Fahrzeugen wird herabgestuft:

  • Nach 5 Jahren: Eine Gruppe niedriger
  • Nach 10 Jahren: Zwei Gruppen niedriger

Beispiel: Ein 7 Jahre alter VW Passat (Gruppe D) wird auf Gruppe C herabgestuft = 32 EUR/Tag statt 35 EUR/Tag.

04Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung

Die Formel ist einfach:

Tagessatz x Anzahl der Ausfalltage = Nutzungsausfallentschädigung

Rechenbeispiel:

AngabeWert
FahrzeugVW Passat, 6 Jahre alt
GruppeD (herabgestuft auf C)
Tagessatz32 EUR
Reparaturdauer9 Tage
Entschädigung288 EUR

05Wie lange bekomme ich Nutzungsausfall?

Die Versicherung zahlt in der Regel für:

Bei Reparatur:

  • Reparaturdauer
  • Plus Gutachterzeit (1-2 Tage)
  • Plus Überlegungszeit (1-2 Tage)
  • Maximal oft 14 Tage

Bei Totalschaden:

  • Wiederbeschaffungszeitraum (10-14 Tage)
  • In begründeten Fällen auch länger

06Voraussetzungen für den Anspruch

Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich genutzt hätten:

Anspruch besteht, wenn Sie:

  • Das Fahrzeug regelmäßig nutzen
  • Berufspendler sind
  • Das Auto für Familie/Kinder brauchen
  • Selbstständig und auf das Auto angewiesen sind

Auch bei:

  • Leasingfahrzeugen
  • Firmenwagen (wenn privat genutzt)
  • Elektroautos

07Nutzungsausfall bei E-Autos und besonderen Fahrzeugen

Elektroautos:

E-Autos werden nach der regulären Tabelle eingestuft. Ein Tesla Model 3 entspricht etwa Gruppe E-F.

Motorräder:

Für Motorräder gibt es eine eigene Tabelle mit Tagessätzen zwischen 10 und 65 EUR, basierend auf der Motorleistung.

Wohnmobile:

Wohnmobile werden gesondert bewertet – die Tagessätze liegen deutlich höher.

08Ihr Gutachter im Rhein-Erft-Kreis

Die korrekte Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung ist Teil unseres Gutachtens. Wir stufen Ihr Fahrzeug korrekt ein und berechnen Ihren Anspruch – transparent und nachvollziehbar. Informationen zu Gutachterkosten finden Sie in unserem separaten Artikel. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche lesen Sie auch: Unfallregulierung ohne Anwalt.

Als KFZ-Sachverständiger in Bedburg betreuen wir Kunden in:

  • Bergheim, Kerpen, Frechen
  • Hürth, Brühl, Wesseling
  • Pulheim, Elsdorf, Erftstadt
  • Köln und Umgebung

Autor

PrinzAG

KFZ-Sachverständiger

Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Die Tagessätze richten sich nach der Fahrzeuggruppe und liegen zwischen 23 EUR (Kleinwagen) und 175 EUR (Luxusfahrzeuge). Die Einstufung erfolgt nach der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle.

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