01Wirtschaftlicher Totalschaden – Was bedeutet das?
Ihr Auto hatte einen Unfall in Bedburg, Bergheim oder Köln und die Werkstatt spricht von Totalschaden? Keine Panik! Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Fahrzeug Schrott ist. In vielen Fällen können Sie es trotzdem reparieren lassen – dank der sogenannten 130%-Regel.
02Technischer vs. Wirtschaftlicher Totalschaden
Technischer Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr sicher repariert werden kann:
- Verzogener Rahmen
- Zerstörter Motorblock
- Massive Strukturschäden
- Sicherheitsrelevante Schäden
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – das Fahrzeug aber technisch reparierbar wäre.
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 8.000 Euro, Reparaturkosten 9.000 Euro = Wirtschaftlicher Totalschaden
03Die 130%-Regel einfach erklärt
Die 130%-Regel ist eine Regelung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Unfallgeschädigten mehr Spielraum bei der Entscheidung gibt. Sie besagt:
Liegen die Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie die Reparatur dennoch durchführen lassen – und die Versicherung muss zahlen.
Voraussetzungen für die 130%-Regel:
1. Reparatur durchführen: Sie müssen das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen 2. 6 Monate behalten: Sie müssen das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach der Reparatur weiter nutzen 3. Fachgerechte Reparatur: Die Reparatur muss ordnungsgemäß durchgeführt werden 4. Nachweis: Sie benötigen eine Werkstattrechnung als Beleg
Rechenbeispiel:
| Wert | Betrag |
|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | 10.000 EUR |
| 130% davon | 13.000 EUR |
| Reparaturkosten | 12.000 EUR |
| Ergebnis | Reparatur wird bezahlt! |
04Was zahlt die Versicherung bei Totalschaden?
Ohne 130%-Regel (klassische Abrechnung):
Die Versicherung zahlt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Beispiel: 10.000 Euro Wiederbeschaffungswert - 2.000 Euro Restwert = 8.000 Euro Auszahlung
Mit 130%-Regel (Reparatur):
Die Versicherung zahlt die vollen Reparaturkosten bis maximal 130% des Wiederbeschaffungswerts.
05Wiederbeschaffungswert vs. Restwert
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Dieser wird vom KFZ-Gutachter ermittelt und berücksichtigt:
- Fahrzeugtyp und Modell
- Alter und Laufleistung
- Ausstattung und Zustand
- Regionale Marktpreise
Restwert
Der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch hat – also was Sie beim Verkauf an einen Händler oder Restwertaufkäufer erzielen könnten. Mehr dazu: Restwert Auto & Unfallwagen verkaufen.
06Wann lohnt sich die Reparatur trotz Totalschaden?
Unsicher, ob Sie reparieren sollen? Unser Ratgeber Reparatur oder Auszahlung – was lohnt sich? hilft bei der Entscheidung. Die 130%-Regel lohnt sich besonders, wenn:
- Sie Ihr Fahrzeug gut kennen und ihm vertrauen
- Der Zustand vor dem Unfall gut war
- Sie das Auto langfristig behalten möchten
- Die Reparaturkosten nur knapp über dem Wiederbeschaffungswert liegen
Vorsicht bei:
- Älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung
- Vorschäden oder Rost
- Wenn Sie sowieso ein neues Auto wollten
07Ihr Gutachter im Rhein-Erft-Kreis
Die korrekte Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert ist entscheidend für Ihre Schadensregulierung. Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg bewerten wir Ihr Fahrzeug objektiv. Auch die Ermittlung des merkantilen Minderwerts gehört zu unseren Leistungen.
Unser Service im Rhein-Erft-Kreis:
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
- Bestimmung des Restwerts
- Prüfung der 130%-Regel
- Beratung zur optimalen Regulierung
Autor
PrinzAG
KFZ-Sachverständiger
Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Die 130%-Regel besagt: Liegen die Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen. Die Versicherung muss die Kosten übernehmen, wenn Sie das Auto mindestens 6 Monate weiter nutzen.
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Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.