Recht & Versicherung

Restwert Auto: Was ist mein Unfallwagen noch wert?

PrinzAG08. Dezember 20247 Min
Restwert Auto Unfallwagen verkaufen - Gutachter ermittelt Restwert für Totalschaden Abrechnung

01Was ist der Restwert eines Autos?

Nach einem Unfall mit Totalschaden stellt sich die Frage: Was ist mein beschädigtes Auto noch wert? Der Restwert ist der Betrag, den Sie für Ihr Unfallfahrzeug im aktuellen Zustand erzielen können – also mit allen Schäden.

02Restwert vs. Wiederbeschaffungswert

Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt:

BegriffDefinition
WiederbeschaffungswertPreis für ein gleichwertiges, unfallfreies Fahrzeug
RestwertWert Ihres beschädigten Fahrzeugs
DifferenzDas erhalten Sie von der Versicherung

Rechenbeispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 12.000 EUR
  • Restwert: 3.000 EUR
  • Auszahlung: 9.000 EUR

03Wer ermittelt den Restwert?

Der KFZ-Gutachter

Bei einem unabhängigen Gutachten ermittelt der Sachverständige den Restwert über:

  • Restwertbörsen: Spezielle Plattformen für Unfallfahrzeuge
  • Mindestens 3 Angebote: Aus der Region (ca. 100 km Umkreis)
  • Marktanalyse: Aktuelle Preise für vergleichbare Fahrzeuge

Die Versicherung

Die gegnerische Versicherung wird oft versuchen, einen höheren Restwert anzusetzen. Warum? Je höher der Restwert, desto weniger muss sie zahlen.

Achtung: Versicherungen nutzen eigene Restwertbörsen mit überregionalen Händlern, die oft mehr bieten als lokale Käufer.

04Das Restwertgebot-Problem

Was sind Restwertgebote?

Nach dem Gutachten sucht die Versicherung oft nach höheren Angeboten über eigene Börsen. Diese Gebote können deutlich über dem Gutachterwert liegen.

Müssen Sie das höchste Angebot annehmen?

Grundsätzlich ja – aber es gibt Ausnahmen:

  • Das Angebot muss seriös und realisierbar sein
  • Der Käufer muss das Fahrzeug abholen
  • Es dürfen keine unzumutbaren Bedingungen gelten
  • Sie haben ein Wahlrecht bei gleichwertigen Angeboten

Ihre Rechte:

1. Sie müssen nicht an Händler im Ausland verkaufen 2. Der Käufer muss das Auto abholen (nicht Sie hinbringen) 3. Die Abwicklung muss zumutbar sein 4. Bei Bedenken: Gutachter fragen

05So erzielen Sie den besten Restwert

Tipps für den Verkauf:

1. Gutachten abwarten: Nie vorher verkaufen 2. Mehrere Angebote einholen: Lokale Händler, Online-Börsen 3. Nicht unter Gutachterwert verkaufen: Das ist Ihr Mindestwert 4. Dokumente bereithalten: Fahrzeugbrief, Gutachten, Serviceheft 5. Seriöse Käufer wählen: Keine Barzahlung ohne Quittung

Wo können Sie Ihren Unfallwagen verkaufen?

OptionVorteileNachteile
Lokaler HändlerSchnell, unkompliziertOft niedrigere Preise
RestwertbörseHöchste PreiseAufwändiger
Online-AnkaufBequemVariable Preise
PrivatverkaufVolle KontrolleZeitaufwändig

06Restwert bei fiktiver Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung (Sie lassen nicht reparieren) ist der Restwert besonders wichtig. Mehr dazu: Reparatur oder Auszahlung – was lohnt sich?:

Was Sie erhalten:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Abzüglich Restwert
  • = Ihr Auszahlungsbetrag

Beispiel:

Sie behalten Ihr beschädigtes Auto und fahren damit weiter. Die Versicherung zahlt Ihnen die Differenz aus. Das Fahrzeug (mit dem Restwert) gehört weiterhin Ihnen.

07Achtung bei Verkauf vor Gutachten

Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug niemals vor dem Gutachten!

Gründe:

  • Der Gutachter kann den Schaden nicht mehr dokumentieren
  • Der Restwert kann nicht korrekt ermittelt werden
  • Sie verlieren möglicherweise Geld
  • Die Versicherung kann Zahlungen kürzen

08Restwertermittlung im Rhein-Erft-Kreis

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis ermitteln wir den korrekten Restwert Ihres Unfallfahrzeugs. Informationen zu Gutachterkosten finden Sie in unserem separaten Artikel. Wir nutzen mehrere Restwertbörsen und holen mindestens drei Angebote ein – zum Schutz Ihrer Interessen.

Unser Service:

  • Objektive Restwertermittlung
  • Regionale und überregionale Angebote
  • Beratung zum optimalen Verkauf
  • Dokumentation für die Versicherung

Autor

PrinzAG

KFZ-Sachverständiger

Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Der Restwert ist der Betrag, den Sie für Ihr beschädigtes Unfallfahrzeug im aktuellen Zustand erzielen können. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um Ihre Entschädigung zu berechnen.

Brauchen Sie ein Gutachten?

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.

+49 175 3670462