01Reparatur oder Auszahlung – Die Entscheidung
Nach einem unverschuldeten Autounfall im Rhein-Erft-Kreis stehen Sie vor der Wahl: Lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder nehmen Sie das Geld? Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.
02Die zwei Abrechnungsarten
1. Konkrete Abrechnung (Reparatur)
Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren und reichen die Rechnung bei der Versicherung ein.
2. Fiktive Abrechnung (Auszahlung)
Sie lassen sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne zu reparieren.
03Vergleich: Reparatur vs. Auszahlung
| Aspekt | Reparatur | Auszahlung |
|---|---|---|
| Fahrzeugzustand | Wie neu | Mit Schäden |
| Auszahlung | Rechnungsbetrag | Gutachterbetrag minus Abzüge |
| UPE-Aufschläge | Werden gezahlt | Werden oft gestrichen |
| Verbringungskosten | Werden gezahlt | Werden oft gestrichen |
| Mehrwertsteuer | Volle 19% | Keine MwSt. |
| Mietwagen | Für Reparaturdauer | Für fiktive Dauer (kürzer) |
| Wertverlust | Bleibt bestehen | Bleibt bestehen |
04Wann sich die Reparatur lohnt
Reparatur empfohlen bei:
- Neuere Fahrzeuge: Werterhalt wichtig
- Leasingfahrzeuge: Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand
- Sicherheitsrelevante Schäden: Strukturschäden, Airbags
- Große Schäden: Volle Erstattung inkl. MwSt.
- Geplanter Verkauf: Besserer Preis ohne Unfallschäden
Vorteile der Reparatur:
1. Volle Erstattung aller Kosten 2. Fahrzeug wie vor dem Unfall 3. Kein Unfallschaden beim Verkauf 4. Sicherheit wiederhergestellt
05Wann sich die Auszahlung lohnt
Auszahlung empfohlen bei:
- Ältere Fahrzeuge: Reparatur oft unwirtschaftlich
- Kleine Schäden: Optische Mängel, die nicht stören
- Selbst reparieren: Günstigere Werkstatt oder Eigenarbeit
- Fahrzeugverkauf geplant: Sowieso Abschied nehmen
- Zweitfahrzeug: Weniger Ansprüche an die Optik
Vorteile der Auszahlung:
1. Geld in der Tasche 2. Keine Werkstatttermine 3. Schnelle Abwicklung 4. Flexibilität bei der Reparatur
06Die Abzüge bei fiktiver Abrechnung
Was wird gekürzt?
Bei der fiktiven Abrechnung streicht die Versicherung regelmäßig:
| Position | Erklärung |
|---|---|
| Mehrwertsteuer | Nur bei tatsächlicher Reparatur |
| UPE-Aufschläge | Ersatzteilaufschläge der Werkstatt |
| Verbringungskosten | Transport zur Lackiererei |
| Kleinteile-Zuschläge | Pauschalen für Clips, Schrauben |
Rechenbeispiel:
Gutachten zeigt:
- Reparaturkosten netto: 3.000 EUR
- Ersatzteilaufschläge: 200 EUR
- Verbringungskosten: 150 EUR
- MwSt. (19%): 636 EUR
- Summe brutto: 3.986 EUR
- Reparaturkosten netto: 3.000 EUR
- Abzüglich Aufschläge: -350 EUR
- Keine MwSt.
- Auszahlung: 2.650 EUR
07Die Kombinationslösung
Günstiger reparieren lassen
Sie können auch:
1. Auszahlung kassieren (fiktiv) 2. Günstiger reparieren lassen (freie Werkstatt) 3. Differenz behalten
Beispiel:
- Fiktive Auszahlung: 2.650 EUR
- Günstige Werkstatt: 2.000 EUR
- Sie behalten: 650 EUR
Wichtig: Die Reparatur muss fachgerecht sein. Pfusch kann später Probleme verursachen.
08Besonderheiten bei Totalschaden
Reparatur trotz Totalschaden?
Mit der 130%-Regel können Sie auch bei wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen, wenn:
- Reparaturkosten maximal 130% des Wiederbeschaffungswerts
- Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate behalten
- Fachgerechte Reparatur erfolgt
Auszahlung bei Totalschaden:
Sie erhalten: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Mehr zur Wertminderung nach Unfall.
09Unsere Empfehlung
Faktoren für die Entscheidung:
1. Fahrzeugwert: Hochwertig → Reparatur 2. Schadenshöhe: Groß → Reparatur wegen MwSt. 3. Alter: Alt → Auszahlung oft sinnvoller 4. Nutzung: Täglich → Reparatur für Sicherheit 5. Verkaufsabsicht: Bald → Reparatur für besseren Preis
Als KFZ-Gutachter im Rhein-Erft-Kreis beraten wir Sie neutral, welche Option in Ihrem Fall sinnvoll ist. Informationen zu Gutachterkosten finden Sie in unserem separaten Artikel.
Autor
PrinzAG
KFZ-Sachverständiger
Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Bei der Reparatur erhalten Sie alle Kosten erstattet. Bei der Auszahlung (fiktive Abrechnung) bekommen Sie den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer und oft ohne Aufschläge.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.