Recht & Versicherung

Gutachterkosten: Wer zahlt und wie viel kostet ein KFZ-Gutachten?

PrinzAG01. Dezember 20246 Min
Gutachterkosten KFZ Gutachten Preis - Wer zahlt Unfallgutachter bei unverschuldetem Unfall

01Gutachterkosten – Transparenz für Sie

Eine häufige Frage nach einem Autounfall (siehe Was tun nach Autounfall?) im Rhein-Erft-Kreis: Was kostet das Gutachten und wer bezahlt? In diesem Ratgeber klären wir alle Fragen rund um die Gutachterkosten.

02Wer zahlt das Gutachten?

Bei unverschuldeten Unfällen (Haftpflichtschaden):

Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten – Sie zahlen nichts.

Bei Kaskoschäden:

Ihre eigene Versicherung entscheidet, ob ein Gutachten erforderlich ist und beauftragt ggf. einen Gutachter.

Bei Privatgutachten:

Sie selbst tragen die Kosten (Wertgutachten, Kaufberatung etc.).

03Kosten nach Gutachtenart

Unfallgutachten (Vollgutachten)

Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe:

SchadenshöheGutachterkosten ca.
1.000 EUR250 - 350 EUR
2.500 EUR350 - 450 EUR
5.000 EUR450 - 600 EUR
10.000 EUR600 - 900 EUR
20.000 EUR900 - 1.400 EUR
50.000 EUR1.400 - 2.500 EUR

Kurzgutachten

  • Einfache Dokumentation: 80 - 150 EUR
  • Mit Kalkulation: 150 - 250 EUR

Wertgutachten

FahrzeugwertKosten ca.
Bis 10.000 EUR150 - 250 EUR
Bis 30.000 EUR200 - 350 EUR
Über 30.000 EUR300 - 500 EUR

Oldtimer-Gutachten

  • Wertgutachten: 150 - 300 EUR
  • H-Kennzeichen-Gutachten: 100 - 150 EUR
  • Zustandsnote: 100 - 200 EUR

04Wie berechnen sich die Kosten?

Honorarordnung für Sachverständige

Viele Gutachter orientieren sich am BVSK-Honorartableau (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen).

Faktoren für den Preis:

  • Schadenshöhe (Hauptfaktor)
  • Aufwand der Begutachtung
  • Anfahrt
  • Komplexität (z.B. Elektroauto)
  • Zusatzleistungen (Restwertermittlung etc.)

05Der Rechtsstreit um Gutachterkosten

Was die Versicherung oft versucht:

Manchmal kürzt die Versicherung die Gutachterkosten und behauptet, das Honorar sei zu hoch. Dagegen gibt es klare Rechtsprechung:

BGH-Urteil:

Der Geschädigte darf einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl beauftragen. Die Kosten sind zu ersetzen, wenn sie:

  • Nicht erkennbar überhöht sind
  • Im üblichen Rahmen liegen
  • Vom Geschädigten nicht als unangemessen erkannt werden konnten

Praxis:

Seriöse Gutachter orientieren sich an üblichen Sätzen. Extreme Preise sollten Sie hinterfragen.

06Wann ist ein Gutachten nicht nötig?

Bagatellschadengrenze

Bei Schäden unter 750 EUR (Netto-Reparaturkosten) besteht kein Anspruch auf ein Gutachten. Die Versicherung muss nur einen Kostenvoranschlag akzeptieren. Mehr dazu: Kurzgutachten vs. Vollgutachten.

Kaskoschäden

Bei Schäden am eigenen Fahrzeug entscheidet die eigene Versicherung, ob ein Gutachten erforderlich ist.

07Kosten sparen – aber richtig

Nicht empfohlen:

  • Verzicht auf Gutachten bei größeren Schäden
  • Annahme des Versicherungsgutachters
  • Günstigster Gutachter ohne Qualifikation

Empfohlen:

  • Unabhängigen Gutachter wählen
  • Qualifikation prüfen (Zertifizierung)
  • Transparentes Angebot verlangen

08Ablehnung der Gutachterkosten – Was tun?

Mehr dazu in unserem Artikel Versicherung zahlt nicht – was tun?

Wenn die Versicherung nicht zahlen will:

1. Schriftlich widersprechen 2. Rechnung detailliert begründen 3. BVSK-Tableau als Referenz 4. Anwalt einschalten (Kosten trägt Gegenseite)

09Unser Kostenmodell

Als KFZ-Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis arbeiten wir transparent:

Bei Haftpflichtschäden:

  • Für Sie kostenlos: Zahlt die gegnerische Versicherung
  • Direktabrechnung: Wir rechnen direkt ab
  • Kein Vorschuss: Sie müssen nichts auslegen

Bei Privatgutachten:

  • Festpreise: Klare Kosten vorab
  • Angebot: Unverbindlich und kostenlos
  • Keine versteckten Kosten
Rufen Sie uns an für eine kostenlose Erstberatung.

Autor

PrinzAG

KFZ-Sachverständiger

Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie haben keine Kosten. Bei Kaskoschäden entscheidet Ihre eigene Versicherung.

Brauchen Sie ein Gutachten?

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.

+49 175 3670462