01Die richtige Gutachtenart wählen
Nach einem Autounfall im Rhein-Erft-Kreis stellt sich die Frage: Welches Gutachten brauche ich? Grundlegende Informationen finden Sie unter Was tun nach Autounfall? Die Antwort hängt von der Schadenshöhe und Ihrer Situation ab. Wir erklären die Unterschiede.
02Das Vollgutachten (Haftpflichtschaden-Gutachten)
Was ist ein Vollgutachten?
Ein Vollgutachten ist eine umfassende Dokumentation aller unfallbedingten Schäden. Es enthält alle Informationen, die Sie für die Schadensregulierung benötigen.
Inhalte eines Vollgutachtens:
| Bestandteil | Beschreibung |
|---|---|
| Fahrzeugidentifikation | FIN, Kennzeichen, Erstanmeldung |
| Schadensbeschreibung | Detaillierte Auflistung aller Schäden |
| Fotodokumentation | 30-50 Bilder |
| Reparaturkalkulation | Exakte Kosten lt. Hersteller |
| Wiederbeschaffungswert | Marktwert des Fahrzeugs |
| Restwert | Bei Totalschaden |
| Wertminderung | Merkantiler Minderwert |
| Reparaturdauer | Für Mietwagen/Nutzungsausfall |
Wann brauchen Sie ein Vollgutachten?
- Schaden über 750 EUR (Bagatellschadengrenze)
- Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)
- Komplexe Schäden an mehreren Bauteilen
- Streit mit der Versicherung absehbar
- Wertminderung geltend machen
Kosten:
Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe und werden bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Versicherung übernommen. Mehr dazu: Gutachterkosten – wer zahlt wie viel?
03Das Kurzgutachten (Kostenvoranschlag Plus)
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte Schadensdokumentation für kleinere Schäden. Es enthält die wichtigsten Informationen, aber nicht alle Details eines Vollgutachtens.
Inhalte eines Kurzgutachtens:
- Fahrzeugdaten
- Kurze Schadensbeschreibung
- Fotodokumentation (10-15 Bilder)
- Reparaturkostenkalkulation
- Keine Wertminderung
- Kein Wiederbeschaffungswert
Wann reicht ein Kurzgutachten?
- Schaden unter 750 EUR (Bagatellschaden)
- Kaskoschaden (eigene Versicherung)
- Kleinere Schäden mit klarem Umfang
- Schnelle Regulierung gewünscht
Kosten:
Kurzgutachten sind günstiger als Vollgutachten. Bei Kaskoschäden werden sie oft von der eigenen Versicherung bezahlt.
04Kostenvoranschlag der Werkstatt
Reicht ein Werkstatt-Kostenvoranschlag?
Bei Bagatellschäden unter 750 EUR akzeptieren viele Versicherungen einen Kostenvoranschlag der Werkstatt statt eines Gutachtens.
Nachteile:
- Keine unabhängige Bewertung
- Keine Wertminderung
- Kein Restwert bei Totalschaden
- Weniger Beweiskraft
Vorsicht: Versicherungen empfehlen gerne den Kostenvoranschlag, weil er weniger kostet und oft niedrigere Werte ergibt.
05Vergleich der Gutachtenarten
| Kriterium | Vollgutachten | Kurzgutachten | Kostenvoranschlag |
|---|---|---|---|
| Schadenshöhe | Über 750 EUR | Unter 750 EUR | Unter 750 EUR |
| Wertminderung | Ja | Nein | Nein |
| Restwert | Ja | Nein | Nein |
| Wiederbeschaffungswert | Ja | Nein | Nein |
| Reparaturdauer | Ja | Teilweise | Nein |
| Beweiskraft | Sehr hoch | Mittel | Gering |
| Kosten | Höher | Mittel | Gering |
06Die Bagatellschadengrenze
Was gilt als Bagatellschaden?
Die Rechtsprechung sieht Schäden unter 750 EUR als Bagatellschäden an. Hier besteht kein Anspruch auf ein Vollgutachten – ein Kostenvoranschlag reicht.
Aber Achtung:
- Die Grenze bezieht sich auf die Netto-Reparaturkosten
- Bei älteren Fahrzeugen kann auch unter 750 EUR ein Gutachten sinnvoll sein
- Wenn der Schaden größer ist als gedacht: Gutachter nachholen
07Unsere Empfehlung
Vollgutachten wählen bei:
- Schäden über 750 EUR
- Unverschuldeten Unfällen
- Jüngeren Fahrzeugen (Wertminderung!)
- Streit mit der Gegenseite
Kurzgutachten wählen bei:
- Kaskoschäden
- Kleineren Blechschäden – z.B. Parkschäden
- Älteren Fahrzeugen
- Wenn schnelle Regulierung wichtig ist
08Ihr Gutachter im Rhein-Erft-Kreis
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis beraten wir Sie, welches Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist. Bei Unsicherheit: Rufen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos.
Wir erstellen:
- Vollgutachten für Haftpflichtschäden
- Kurzgutachten für Kaskoschäden
- Wertgutachten für Kauf/Verkauf
- Oldtimer-Gutachten
Autor
PrinzAG
KFZ-Sachverständiger
Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Ein Vollgutachten enthält alle Details inkl. Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert. Ein Kurzgutachten beschränkt sich auf die Schadensdokumentation und Reparaturkosten.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.