Ratgeber

Kurzgutachten vs. Vollgutachten: Welches Gutachten brauche ich?

PrinzAG07. Dezember 20246 Min
Kurzgutachten vs Vollgutachten Unterschied - KFZ-Sachverständiger erklärt Gutachtenarten und Kosten

01Die richtige Gutachtenart wählen

Nach einem Autounfall im Rhein-Erft-Kreis stellt sich die Frage: Welches Gutachten brauche ich? Grundlegende Informationen finden Sie unter Was tun nach Autounfall? Die Antwort hängt von der Schadenshöhe und Ihrer Situation ab. Wir erklären die Unterschiede.

02Das Vollgutachten (Haftpflichtschaden-Gutachten)

Was ist ein Vollgutachten?

Ein Vollgutachten ist eine umfassende Dokumentation aller unfallbedingten Schäden. Es enthält alle Informationen, die Sie für die Schadensregulierung benötigen.

Inhalte eines Vollgutachtens:

BestandteilBeschreibung
FahrzeugidentifikationFIN, Kennzeichen, Erstanmeldung
SchadensbeschreibungDetaillierte Auflistung aller Schäden
Fotodokumentation30-50 Bilder
ReparaturkalkulationExakte Kosten lt. Hersteller
WiederbeschaffungswertMarktwert des Fahrzeugs
RestwertBei Totalschaden
WertminderungMerkantiler Minderwert
ReparaturdauerFür Mietwagen/Nutzungsausfall

Wann brauchen Sie ein Vollgutachten?

  • Schaden über 750 EUR (Bagatellschadengrenze)
  • Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)
  • Komplexe Schäden an mehreren Bauteilen
  • Streit mit der Versicherung absehbar
  • Wertminderung geltend machen

Kosten:

Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe und werden bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Versicherung übernommen. Mehr dazu: Gutachterkosten – wer zahlt wie viel?

03Das Kurzgutachten (Kostenvoranschlag Plus)

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte Schadensdokumentation für kleinere Schäden. Es enthält die wichtigsten Informationen, aber nicht alle Details eines Vollgutachtens.

Inhalte eines Kurzgutachtens:

  • Fahrzeugdaten
  • Kurze Schadensbeschreibung
  • Fotodokumentation (10-15 Bilder)
  • Reparaturkostenkalkulation
  • Keine Wertminderung
  • Kein Wiederbeschaffungswert

Wann reicht ein Kurzgutachten?

  • Schaden unter 750 EUR (Bagatellschaden)
  • Kaskoschaden (eigene Versicherung)
  • Kleinere Schäden mit klarem Umfang
  • Schnelle Regulierung gewünscht

Kosten:

Kurzgutachten sind günstiger als Vollgutachten. Bei Kaskoschäden werden sie oft von der eigenen Versicherung bezahlt.

04Kostenvoranschlag der Werkstatt

Reicht ein Werkstatt-Kostenvoranschlag?

Bei Bagatellschäden unter 750 EUR akzeptieren viele Versicherungen einen Kostenvoranschlag der Werkstatt statt eines Gutachtens.

Nachteile:

  • Keine unabhängige Bewertung
  • Keine Wertminderung
  • Kein Restwert bei Totalschaden
  • Weniger Beweiskraft

Vorsicht: Versicherungen empfehlen gerne den Kostenvoranschlag, weil er weniger kostet und oft niedrigere Werte ergibt.

05Vergleich der Gutachtenarten

KriteriumVollgutachtenKurzgutachtenKostenvoranschlag
SchadenshöheÜber 750 EURUnter 750 EURUnter 750 EUR
WertminderungJaNeinNein
RestwertJaNeinNein
WiederbeschaffungswertJaNeinNein
ReparaturdauerJaTeilweiseNein
BeweiskraftSehr hochMittelGering
KostenHöherMittelGering

06Die Bagatellschadengrenze

Was gilt als Bagatellschaden?

Die Rechtsprechung sieht Schäden unter 750 EUR als Bagatellschäden an. Hier besteht kein Anspruch auf ein Vollgutachten – ein Kostenvoranschlag reicht.

Aber Achtung:

  • Die Grenze bezieht sich auf die Netto-Reparaturkosten
  • Bei älteren Fahrzeugen kann auch unter 750 EUR ein Gutachten sinnvoll sein
  • Wenn der Schaden größer ist als gedacht: Gutachter nachholen

07Unsere Empfehlung

Vollgutachten wählen bei:

  • Schäden über 750 EUR
  • Unverschuldeten Unfällen
  • Jüngeren Fahrzeugen (Wertminderung!)
  • Streit mit der Gegenseite

Kurzgutachten wählen bei:

  • Kaskoschäden
  • Kleineren Blechschäden – z.B. Parkschäden
  • Älteren Fahrzeugen
  • Wenn schnelle Regulierung wichtig ist

08Ihr Gutachter im Rhein-Erft-Kreis

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis beraten wir Sie, welches Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist. Bei Unsicherheit: Rufen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos.

Wir erstellen:

  • Vollgutachten für Haftpflichtschäden
  • Kurzgutachten für Kaskoschäden
  • Wertgutachten für Kauf/Verkauf
  • Oldtimer-Gutachten

Autor

PrinzAG

KFZ-Sachverständiger

Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Ein Vollgutachten enthält alle Details inkl. Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert. Ein Kurzgutachten beschränkt sich auf die Schadensdokumentation und Reparaturkosten.

Brauchen Sie ein Gutachten?

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.

+49 175 3670462