01Parkschaden entdeckt – Verursacher weg
Sie kommen zu Ihrem geparkten Auto in Bedburg, Bergheim oder Köln zurück und entdecken eine Delle, einen Kratzer oder schlimmere Schäden. Vom Verursacher fehlt jede Spur – kein Zettel, keine Nachricht. Das ist Fahrerflucht und eine Straftat. Allgemeine Tipps finden Sie in unserem Artikel Was tun nach Autounfall? Aber was können Sie jetzt tun?
02Erste Schritte nach einem Parkschaden
1. Schaden dokumentieren
Bevor Sie irgendetwas anderes tun:
- Fotografieren Sie den Schaden von allen Seiten
- Machen Sie Übersichtsfotos vom Parkplatz
- Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort
- Suchen Sie nach Zeugen in der Nähe
2. Polizei verständigen
Eine Anzeige bei der Polizei ist zwingend erforderlich, um den Schaden später bei der Versicherung geltend zu machen.
- Rufen Sie die Polizei (110 oder lokale Dienststelle)
- Erstatten Sie Anzeige gegen Unbekannt
- Lassen Sie sich das Aktenzeichen geben
Wichtig: Ohne Polizeibericht kann Ihre Versicherung die Zahlung verweigern!
3. Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei Ihrer Versicherung. Halten Sie bereit:
- Polizeiliches Aktenzeichen
- Fotos des Schadens
- Beschreibung des Vorfalls
- Zeit und Ort des Parkens
03Wer zahlt bei Parkschaden mit Fahrerflucht?
Wenn der Täter gefunden wird:
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt alle Kosten. Sie können:
- Einen unabhängigen Gutachter beauftragen
- Die Reparaturkosten einfordern
- Wertminderung geltend machen
Wenn der Täter NICHT gefunden wird:
Hier wird es komplizierter:
| Versicherung | Zahlt? |
|---|---|
| Nur Haftpflicht | Nein |
| Teilkasko | Nein (nur bei Elementarschäden) |
| Vollkasko | Ja (abzgl. Selbstbeteiligung) |
Sonderfall: Verkehrsopferhilfe
Die Verkehrsopferhilfe (Garantiefonds deutscher Versicherer) kann in bestimmten Fällen einspringen – aber nur bei:
- Gleichzeitigem Personenschaden
- Erheblichem Sachschaden
- Fahrerflucht mit nicht ermittelbarem Täter
04Was zählt als Fahrerflucht?
Das ist Fahrerflucht:
- Wegfahren ohne zu warten
- Nur einen Zettel hinterlassen (reicht NICHT!)
- Nach kurzem Warten einfach wegfahren
Das ist KEINE Fahrerflucht:
- Angemessene Wartezeit am Unfallort (15-30 Min. bei kleinem Schaden)
- Polizei verständigen wenn Geschädigter nicht kommt
- Daten beim Geschädigten oder Polizei hinterlassen
05Wie lange muss der Verursacher warten?
Die Wartezeit richtet sich nach der Schadenshöhe:
| Schadenshöhe | Mindest-Wartezeit |
|---|---|
| Leichter Parkschaden | 15-30 Minuten |
| Mittlerer Schaden | 30-60 Minuten |
| Schwerer Schaden | Bis zu 2 Stunden |
06Gutachter bei Parkschaden
Auch bei einem Parkschaden kann sich ein unabhängiges Gutachten lohnen:
Wann ein Gutachten sinnvoll ist:
Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kurzgutachten:
- Schaden über 1.000 Euro
- Verursacher wurde ermittelt
- Streit über Schadenshöhe – Versicherung zahlt nicht?
- Verdacht auf Vorschäden
Als Ihr Gutachter im Rhein-Erft-Kreis:
Wir dokumentieren Parkschäden professionell und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – von Bedburg über Bergheim bis Köln.
Autor
PrinzAG
KFZ-Sachverständiger
Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Ja, bei Fahrerflucht ist eine Anzeige bei der Polizei zwingend erforderlich. Ohne Polizeibericht kann Ihre Versicherung die Zahlung verweigern.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.