01Die Versicherung zahlt nicht – Was nun?
Sie haben einen unverschuldeten Unfall erlitten (siehe Was tun nach Autounfall?), ein Gutachten erstellt und Ihre Ansprüche geltend gemacht. Doch die gegnerische Versicherung zahlt nicht oder kürzt erheblich. Im Rhein-Erft-Kreis erleben wir das leider regelmäßig. Hier erfahren Sie, was Sie tun können.
02Typische Gründe für Ablehnung oder Kürzung
Die Versicherung behauptet:
- Kein Unfall: "Der Schaden ist nicht unfallbedingt"
- Vorschaden: "Der Schaden existierte schon vorher"
- Zu hohe Kosten: "Die Reparatur ist überteuert"
- Kein Mietwagen: "Sie hatten keinen Bedarf"
- Keine Wertminderung: "Das Fahrzeug ist zu alt"
- Mitschuld: "Sie tragen eine Teilschuld"
Häufige Kürzungen:
| Anspruch | Typische Kürzung |
|---|---|
| Reparaturkosten | Stundenverrechnungssätze |
| Mietwagen | Fahrzeugklasse oder Dauer |
| Nutzungsausfall | Anzahl der Tage |
| Wertminderung | Komplett gestrichen |
| UPE-Aufschläge | Bei fiktiver Abrechnung |
| Verbringungskosten | Bei fiktiver Abrechnung |
03Schritt-für-Schritt: So wehren Sie sich
Schritt 1: Ablehnungsschreiben analysieren
Lesen Sie die Begründung genau. Was genau wird abgelehnt? Welche Gründe nennt die Versicherung?
Schritt 2: Widerspruch einlegen
Schreiben Sie der Versicherung:
- Bezug auf das Ablehnungsschreiben
- Darlegung Ihrer Position
- Beweise beifügen (Gutachten, Fotos)
- Frist setzen (14 Tage)
- Ankündigung weiterer Schritte
Schritt 3: Gutachter einschalten
Bei Streit über die Schadenshöhe kann ein ergänzendes Gutachten helfen. Als unabhängiger Sachverständiger nehmen wir Stellung zu den Einwänden der Versicherung.
Schritt 4: Anwalt beauftragen
Bleibt die Versicherung bei ihrer Position, sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die Gegenseite die Kosten. Alternativ: Unfallregulierung ohne Anwalt.
Schritt 5: Klage einreichen
Wenn nichts hilft: Der Anwalt reicht Klage beim zuständigen Gericht ein.
04Die häufigsten Streitpunkte
1. Stundenverrechnungssätze
Problem: Die Versicherung akzeptiert nur niedrigere Stundensätze als im Gutachten.
Lösung: Sie haben Anspruch auf die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt, wenn Ihr Fahrzeug dort gewartet wurde oder unter 3 Jahre alt ist.
2. UPE-Aufschläge und Verbringungskosten
Problem: Bei fiktiver Abrechnung streicht die Versicherung diese Positionen.
Lösung: Nach aktueller Rechtsprechung können diese gestrichen werden. Bei konkreter Abrechnung (mit Reparatur) müssen sie gezahlt werden.
3. Wertminderung
Problem: Die Versicherung lehnt die Wertminderung ab ("Fahrzeug zu alt").
Lösung: Es gibt keine starre Grenze. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein Minderwert bestehen, wenn die Laufleistung gering ist oder das Fahrzeug besonders gepflegt.
4. Mietwagen-Dauer
Problem: Die Versicherung kürzt die Mietwagentage.
Lösung: Sie haben Anspruch auf die gesamte Reparaturdauer plus Zeit für Gutachten und Überlegung. Mehr dazu: Mietwagen nach Unfall. Dokumentieren Sie den Ablauf genau.
5. Vorschäden
Problem: Die Versicherung behauptet, der Schaden sei vorher schon da gewesen.
Lösung: Beweislast liegt bei der Versicherung. Fotos vor dem Unfall, HU-Berichte oder Vorbesitzer-Aussagen können helfen.
05Die Ombudsmann-Option
Versicherungsombudsmann
Bevor Sie klagen, können Sie den Versicherungsombudsmann einschalten:
- Kostenlos für Verbraucher
- Entscheidungen bis 10.000 EUR bindend
- Schneller als ein Gerichtsverfahren
- Hemmt die Verjährung
Tipp: Der Ombudsmann ist oft eine gute Alternative vor der Klage, vor allem bei mittleren Streitwerten.
06Verjährung beachten!
Fristen:
- Regelverjährung: 3 Jahre (ab Jahresende)
- Absolute Verjährung: 10 Jahre (ab Unfall)
Verjährung hemmen durch:
- Schriftlichen Widerspruch
- Einschaltung Ombudsmann
- Klageerhebung
07Unser Support bei Versicherungsstreit
Als unabhängiger KFZ-Gutachter im Rhein-Erft-Kreis unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten:
- Ergänzungsgutachten zu strittigen Punkten
- Stellungnahme zu Versicherungseinwänden
- Beweissicherung für mögliche Gerichtsverfahren
- Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt
Autor
PrinzAG
KFZ-Sachverständiger
Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Legen Sie schriftlich Widerspruch ein mit Fristsetzung (14 Tage). Fügen Sie Beweise bei und kündigen Sie weitere Schritte an. Bei Erfolgslosigkeit: Anwalt oder Ombudsmann einschalten.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.