Recht & Versicherung

Mietwagen nach Unfall: Ihr Anspruch, Dauer & was die Versicherung zahlt

PrinzAG16. Dezember 20247 Min
Mietwagen nach Unfall Anspruch - Ersatzfahrzeug während Reparatur im Rhein-Erft-Kreis

01Mietwagen nach Unfall – Ihr Recht auf Mobilität

Ihr Auto steht nach einem Unfall in der Werkstatt oder ist nicht mehr fahrbereit? Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls im Rhein-Erft-Kreis haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Grundlegende Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Was tun nach Autounfall?

02Wann habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Nach § 249 BGB haben Sie das Recht, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf Mobilität.

Voraussetzungen für den Mietwagenanspruch:

  • Unverschuldeter Unfall: Sie tragen keine (Mit-)Schuld
  • Fahrzeug nicht nutzbar: Reparatur erforderlich oder Totalschaden
  • Nutzungswille: Sie hätten das Auto während der Ausfallzeit genutzt
  • Regelmäßige Nutzung: Mindestens 20-30 km pro Tag

Bei Teilschuld:

Bei einer Teilschuld (z.B. 50:50) werden die Mietwagenkosten entsprechend der Schuldquote aufgeteilt.

03Wie lange steht mir ein Mietwagen zu?

Die Dauer des Mietwagenanspruchs richtet sich nach Ihrer Situation:

Bei Reparatur:

  • Gesamte Reparaturdauer in der Werkstatt
  • Plus Zeit für Gutachtenerstellung (1-2 Tage)
  • Plus Überlegungszeit nach Gutachten (1-2 Tage)
  • Insgesamt oft 7-14 Tage

Bei Totalschaden:

  • Wiederbeschaffungszeitraum: In der Regel 10-14 Tage
  • Zeit, die Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden

Wichtig: Verzögern Sie die Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht unnötig! Die Versicherung kann den Mietwagenanspruch kürzen, wenn Sie nicht zügig handeln.

04Welchen Mietwagen bekomme ich?

Sie haben Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug – nicht auf ein Upgrade.

Die Regel:

Ihr AutoMietwagen
KleinwagenKleinwagen
MittelklasseMittelklasse
KombiKombi
SUVSUV (oder vergleichbar)

Ersparnisabzug:

Weil Sie beim Mietwagen keine Kosten für Verschleiß, Wartung und Wertverlust haben, wird ein sogenannter Ersparnisabzug von 10-15% vorgenommen. Das bedeutet: Nicht 100% der Mietwagenkosten werden erstattet.

05Mietwagen vs. Nutzungsausfallentschädigung

Sie haben die Wahl zwischen Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung:

Mietwagen:

  • Sie bleiben mobil
  • Versicherung zahlt Mietwagenkosten (abzgl. Ersparnisabzug)
  • Kein Geld in der Tasche

Nutzungsausfallentschädigung:

Mehr zur Nutzungsausfallentschädigung mit Tabelle und Berechnung:

  • Pauschale pro Tag (23-175 Euro je nach Fahrzeugklasse)
  • Sie verzichten auf Mobilität
  • Geld fließt in Ihre Tasche

Tipp: Wenn Sie ein Zweitfahrzeug haben oder wenig fahren, kann die Nutzungsausfallentschädigung attraktiver sein.

06Was muss ich beim Mietwagen beachten?

Dos:

  • Mietwagen bei einem seriösen Anbieter buchen
  • Fahrzeugklasse einhalten
  • Mietdauer dokumentieren
  • Alle Belege aufbewahren

Don'ts:

  • Nicht zu lange warten mit der Buchung
  • Kein Luxus-Upgrade buchen
  • Keine private Vereinbarung (z.B. Auto von Freunden leihen gegen Geld)
  • Mietdauer nicht unnötig hinauszögern

Warnung bei privater Beschaffung:

Wenn Sie sich über private Verbindungen einen Mietwagen organisieren statt über einen offiziellen Anbieter, kann die Versicherung die Erstattung auf 50% kürzen! Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

07Hilfe bei Mietwagenfragen im Rhein-Erft-Kreis

Als KFZ-Sachverständiger in Bedburg helfen wir Ihnen nicht nur beim Gutachten, sondern beraten Sie auch zu allen Fragen rund um Ihre Ansprüche – inklusive Mietwagen und Nutzungsausfall.

Wir arbeiten mit lokalen Mietwagenpartnern zusammen und können Ihnen bei der unkomplizierten Abwicklung helfen.

Autor

PrinzAG

KFZ-Sachverständiger

Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Reparatur haben Sie Anspruch für die gesamte Reparaturdauer plus Zeit für das Gutachten (1-2 Tage). Bei Totalschaden beträgt der Wiederbeschaffungszeitraum in der Regel 10-14 Tage.

Brauchen Sie ein Gutachten?

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.

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