01Die ersten Minuten nach dem Unfall
Nach einem Autounfall im Rhein-Erft-Kreis ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Egal ob in Bedburg, Bergheim, Kerpen oder auf der A61 – die folgenden Schritte helfen Ihnen, richtig zu handeln.
Unfallstelle sichern
- Warnblinklicht sofort einschalten
- Warndreieck aufstellen (Autobahn: 150m, Landstraße: 100m, innerorts: 50m)
- Warnweste anziehen bevor Sie aussteigen
- Alle Insassen in Sicherheit bringen
Verletzte versorgen
- Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist
- Notruf 112 wählen bei Verletzten
- Erste Hilfe leisten bis der Rettungsdienst eintrifft
- Verletzte nicht bewegen, außer bei Gefahr
Unfall dokumentieren
Eine gründliche Dokumentation ist entscheidend für Ihre Schadensregulierung. Vergessen Sie auch nicht, eine Unfallskizze zu erstellen:
- Fotos von allen Fahrzeugen aus verschiedenen Winkeln
- Nahaufnahmen aller Schäden
- Übersichtsfotos der Unfallstelle
- Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge notieren
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen sammeln
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen
02Wann muss ich die Polizei rufen?
Bei Personenschaden oder größeren Sachschäden sollten Sie immer die Polizei rufen. Bei Bagatellschäden ist dies nicht zwingend erforderlich, kann aber bei unklarer Schuldfrage hilfreich sein.
Polizei rufen bei:
- Personenschäden
- Erheblichen Sachschäden (über 1.000 Euro)
- Unklarer Schuldfrage
- Fahrerflucht des Unfallgegners
- Verdacht auf Alkohol oder Drogen
03Warum ein unabhängiger KFZ-Gutachter wichtig ist
Als Geschädigter eines Unfalls in Bedburg, Bergheim, Köln oder dem gesamten Rhein-Erft-Kreis haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu wählen. Die Gutachterkosten trägt bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Vorteile eines unabhängigen Gutachtens:
- Objektive Schadensbewertung ohne Interessenkonflikt
- Ermittlung der Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- Rechtssichere Dokumentation für die Versicherung
- Höhere Entschädigung durch vollständige Schadenserfassung
- Beweissicherung für mögliche Rechtsstreitigkeiten
Versicherungsgutachter vs. Unabhängiger Gutachter
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen oft einen eigenen Gutachter vorschlagen. Dieser handelt jedoch im Interesse der Versicherung und könnte den Schaden geringer bewerten. Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.
04Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Mietwagen nach Unfall oder Nutzungsausfallentschädigung
- Merkantiler Minderwert (Wertminderung)
- Gutachterkosten
- Abschleppkosten
- Schmerzensgeld bei Personenschaden
05Schnelle Hilfe im Rhein-Erft-Kreis
Als KFZ-Gutachter im Rhein-Erft-Kreis sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – egal ob in Bergheim, Kerpen, Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl oder Wesseling. Bei dringenden Fällen auch am gleichen Tag.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie WhatsApp für eine kostenlose Erstberatung.
Autor
PrinzAG
KFZ-Sachverständiger
Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Gutachter. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – die Versicherung muss dies akzeptieren.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.