01Wildunfall – Eine Gefahr auch im Rhein-Erft-Kreis
Wildunfälle sind keine Seltenheit – auch nicht in der Region um Bedburg, Bergheim und Köln. Besonders in der Dämmerung und während der Jagdsaison steigt das Risiko. Jedes Jahr werden in Deutschland über 250.000 Wildunfälle registriert.
02Sofortmaßnahmen nach einem Wildunfall
1. Unfallstelle sichern
- Warnblinkanlage einschalten
- Warndreieck aufstellen
- Warnweste anziehen
- Bei Dunkelheit: Fahrlicht anlassen
2. Verletztes Tier nicht anfassen!
- Wildtiere können beißen oder treten
- Verletzungsgefahr für Sie
- Überlassen Sie das dem Jäger
3. Polizei verständigen
Rufen Sie die Polizei (110). Diese informiert den zuständigen Jäger oder Förster. In NRW gibt es zwar keine Meldepflicht, aber:
- Die Versicherung verlangt oft einen Nachweis
- Sie benötigen eine Wildunfallbescheinigung
- Ohne Meldung kein Versicherungsschutz
Wichtig: Das Tier liegen lassen! Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
03Die Wildunfallbescheinigung
Dieses Dokument ist entscheidend für Ihre Versicherung:
Wer stellt sie aus?
- Polizei
- Jäger / Förster
- Jagdpächter
Was enthält sie?
- Datum und Uhrzeit des Unfalls
- Ort des Unfalls
- Art des Wildes
- Schäden am Fahrzeug
Kosten:
Die Ausstellung durch den Förster kann 15-25 Euro kosten.
04Welche Versicherung zahlt bei Wildunfall?
Teilkaskoversicherung:
Die Teilkasko übernimmt Wildschäden – aber oft mit Einschränkungen:
| Wildart | Versicherungsschutz |
|---|---|
| Haarwild (Reh, Hirsch, Wildschwein) | Ja, standardmäßig |
| Federwild (Vögel) | Je nach Tarif |
| Haustiere (Hund, Katze) | Oft nicht abgedeckt |
| Nutztiere (Kühe, Pferde) | Meist nur über Erweiterung |
Vollkasko:
Die Vollkasko zahlt ebenfalls, da sie die Teilkasko enthält.
Kfz-Haftpflicht:
Die Haftpflicht zahlt bei Wildunfällen nicht – sie ist nur für Schäden an Dritten zuständig.
05Schaden richtig dokumentieren
Fotografieren Sie:
- Schäden am Fahrzeug (alle Seiten)
- Das Tier (wenn möglich)
- Blut- und Haarspuren am Auto
- Die Unfallstelle
Wichtig:
- Fahrzeug nicht waschen bis der Schaden geklärt ist
- Haare und Blutspuren sind Beweise
- Gutachter kann sonst Schaden nicht zuordnen
06Meldung bei der Versicherung
Frist:
Melden Sie den Wildunfall innerhalb von 5 Tagen bei Ihrer Versicherung.
Benötigte Unterlagen:
- Wildunfallbescheinigung
- Fotos vom Schaden
- Polizeiliches Aktenzeichen
- Beschreibung des Unfallhergangs
07Ausweichen oder Bremsen?
Ein häufiges Dilemma:
Vollbremsung:
- Bei Wild bis Fuchsgröße oft sinnvoll
- Vermeidet größere Schäden
- Aber: Auffahrunfall-Risiko
Ausweichen:
- Nicht empfohlen!
- Gefahr von Gegenverkehr
- Oft schwerere Unfälle
- Versicherung kann Leistung kürzen
Faustregel: Lieber kontrolliert bremsen als unkontrolliert ausweichen.
08Wildunfall-Gutachter im Rhein-Erft-Kreis
Nach einem Wildunfall kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein, besonders bei:
- Größeren Schäden – mehr zu Gutachterkosten
- Versicherung zahlt nicht? – Wir helfen
- Totalschaden-Verdacht
Autor
PrinzAG
KFZ-Sachverständiger
Unabhängiger KFZ-Gutachter in Bedburg mit jahrelanger Erfahrung in der Fahrzeugbewertung und Schadensanalyse. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
In NRW besteht keine gesetzliche Meldepflicht, aber die Versicherung verlangt oft einen Nachweis. Ohne Wildunfallbescheinigung riskieren Sie, dass die Versicherung nicht zahlt.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Bedburg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bei unverschuldeten Unfällen ist das Gutachten für Sie kostenlos.